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Dammit sollten Sie sich unbedingt befassen :

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall

Sehr geehrte Frau Mandantin,

sehr geehrter Herr Mandant!

Gezielt vorsorgen

Vorsorge bedeutet, sich auf die voraussehbaren sowie auf die unerwarteten Wechselfälle des Lebens möglichst umfassend einzustellen. Insbesondere für diejenigen, die nicht nur für das eigene Wohl, sondern auch für das Wohlergehen ihrer Familie Verantwortung tragen, ist es ratsam, frühzeitig alle Eventualitäten zu bedenken.

Musterbriefe und Formblätter

Die Vorsorge-Mappe soll Ihnen dabei helfen, Ihre Vorsorge leichter zu organisieren; durch Arbeitshilfen wie Formblätter zur Erfassung des Status quo, Musterbriefe, Merkblätter und ein Verzeichnis für vorhandene Dokumente gibt sie Anleitung zur:

· Erfassung wichtiger persönlicher Daten

· Ordnung Ihrer Vermögenslage

· Vorbereitung auf Krisensituationen

Die Strukturierung Ihrer Dokumente anhand der Formulare wird Ihnen zum einen einen präzisen Überblick über das bereits Vorhandene verschaffen, eventuell aber auch Lücken in Ihrer Absicherung aufdecken.

Damit werden Sie in der Lage sein, eine auf Ihre Lebenssituation individuell zugeschnittene Lösung zu finden.

Wegweiser in Krisensituationen

Das Ziel der Neuen Vorsorge-Mappe geht jedoch über die Ordnung und Gestaltung Ihrer Vermögenslage hinaus: sie dient als Wegweiser in Krisensituationen.

Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Sie auf Grund von Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersverwirrtheit oder Tod nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Um diesen Situationen nicht hilflos ausgeliefert zu sein, können Sie Entscheidungsgrundlagen für Ärzte, Betreuer und Angehörige schaffen, damit diese im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln können.

Mit der unmissverständlichen Beantwortung von Fragen wie:

· Was ist im Todesfalle zu veranlassen?

· Welche ärztlichen Heileingriffe sind erwünscht?

· Unter welchen Umständen soll auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden?

· Wer soll die Vermögensverwaltung übernehmen?

· Wer kommt als Betreuer in Betracht?

· Was ist bei erbrechtlichen Regelungen zu beachten und wie regele ich meine Erbangelegenheiten ?

können Sie die erforderlichen und gewünschten Maßnahmen vorbereiten.

Damit tragen Sie zugleich dafür Sorge, dass sich Ihre Angehörigen zusätzlichen seelisch und materiell belastenden Entscheidungen nicht erst in der Situation einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder im Todesfall ausgesetzt sehen.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen Formulare und Fragebogen auszufüllen.

Bitte geben Sie uns Bescheid.

Herzlichen Dank.

Dazu Inhalt der Sendung

VISITE - TV-Programm NDR 3

05. Dezember 2006 - 20.15 Uhr

Patientenrecht:

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann?

Interviewpartner im Studio

Dipl.-Päd. Christoph Kranich
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
Telefon: (040) 24 83 22 30

Interviewpartner im Beitrag:

Mechthild Bitter
Notarin
Bahnhofstr. 9
22880 Wedel
Telefon (04103) 840 99

Prof. Dr. Michael Otte
Asklepios Klinik Wandsbek
Alphonsstraße 14
22043 Hamburg
Telefon (040) 18 18 83 12 56
Fax (040) 18 18 83 16 30

Passieren kann es jedem: durch einen Unfall oder Krankheit das Bewusstsein verlieren und dann von Maschinen am Leben erhalten zu werden, obwohl keine Aussicht auf Rettung besteht. Dies Angst haben viele Menschen. Wer nicht möchte, dass in einer solchen Situation andere über die medizinische Behandlung oder sogar über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden, sollte eine so genannte Patientenverfügung erstellen.

Mit dieser schriftlichen Erklärung dokumentiert der Verfasser bei klarem Verstand seine Wünsche und Behandlungsziele für kritische und todesnahe Situationen: Werden lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht? Soll eine Schmerztherapie erfolgen, auch wenn sie die verbleibende Lebensspanne verkürzt? Was ist mit künstlicher Beatmung oder Ernährung?

Zuvor sollte man sich jedoch mit grundlegenden Fragen zum Thema Krankheit, Leiden und Tod beschäftigen. Hilfreich dabei ist das Gespräch mit der Familie, engen Freunden und einem Arzt des Vertrauens. In der Verfügung sollte die detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen des eigenen Lebensendes erkennbar sein. Vorgedruckte Formulare können dabei durchaus hinzugezogen werden, wichtig ist jedoch in jedem Fall eine möglichst konkrete Formulierung, welche Maßnahmen in welcher Situation und Krankheit gewünscht oder abgelehnt werden. Dabei kann der Hausarzt in einem Beratungsgespräch behilflich sein. Er kann gleichzeitig mit seiner Unterschrift bestätigen, dass der Verfasser bei der Niederschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Dies ist zwar rechtlich nicht notwendig, ebenso wenig wie eine notarielle Beglaubigung, im Zweifelsfall jedoch eine zusätzliche Absicherung.

Notiz in der Brieftasche - Daneben muss die Verfügung außerdem Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Anschrift enthalten sowie mit Datum unterschrieben sein. Im Ernstfall zählt nur das Original und um dieses möglichst schnell aufzufinden, sollte sich am besten eine Notiz in der Brieftasche mit den entsprechenden Angaben zum Aufenthaltsort befinden. Zur Sicherheit kann man Kopien beim Hausarzt oder nahen Angehörigen hinterlegen. Nicht vergessen: Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus auf die Verfügung hinweisen. Sie sollte daneben mindestens alle zwei Jahre erneuert bzw. mit dem aktuellen Datum versehen werden, damit keine Zweifel an der Aktualität des Patientenwillens entstehen.

Genauso wichtig wie die Patientenverfügung ist auch eine so genannte Vorsorgevollmacht. Damit wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, die eigenen Interessen zu wahren, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie hilft dann dabei, den Inhalt der Patientenverfügung auch wirklich umzusetzen. Diese Aufgabe fällt nämlich nicht automatisch dem Ehepartner oder nahen Angehörigen zu. Wichtig ist, dass der Arzt dabei gegenüber der bevollmächtigten Person von seiner Schweigepflicht entbunden wird. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Vormundschaftsgericht im Bedarfsfall einen gesetzlichen Betreuer. Dieser ist jedoch ebenso verpflichtet, sich nach dem in der Verfügung festgelegten Willen zu richten.