Welche Versicherungen braucht man als Arbeitnehmer?
Welche Versicherungen braucht man als Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer zahlt man bereits in diverse Pflichtversicherungen ein. Wegen des Umbaus der Sozialsysteme auf Grund des demographischen Wandels wird zusätzliche private Eigenvorsorge immer wichtiger und viele Versicherungen sind schon immer reine Privatsache.
Lesen Sie hier einige Denkanstöße dazu - und lassen Sie sich individuell beraten:
Pflichtversicherungen:
Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Neben dem Anspruch auf ambulante, dentale und stationäre Behandlung beinhaltet die Pflichtmitgliedschaft auch einen Anspruch auf Krankengeld – also der Lohnfortzahlung nach 6 wöchiger Arbeitsunfähigkeit. Verdienen Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.500 Euro im Jahr 2011, 50.850 Euro im Jahr 2012), werden Sie ‚Freiwilliges Mitglied’ in der GKV; es besteht dann eine prinzipielle Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) mit Vor- und Nachteilen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer -Anteil wird durch den Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt. Man kann die Krankenkasse wählen, die man für gut hält – auch wenn manche Betriebe es gern sehen, wenn aus Vereinfachungsgründen alle Mitarbeiter bei der gleichen Kasse versichert sind. Da die Beiträge inzwischen staatlich festgelegt werden und die Leistungen größtenteils ebenfalls, kann man sich bei der Kassenwahl nach Service, Verfügbarkeit, örtlicher Präsenz oder anderen Kriterien richten.
Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Ähnlich wie mit der Gesetzlichen Krankenversicherung verhält es sich mit der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Bei diesen beiden gibt es allerdings jeweils nur einen „Anbieter“, sodass keine Auswahl möglich ist: Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Anteil des Arbeitnehmers zieht der Arbeitgeber vom Bruttogehalt ab. Die Gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet neben dem Baustein Altersvorsorge u.a. auch einen Baustein Erwerbsminderungsrente.
KFZ – Haftpflichtversicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung, falls Sie ein KFZ zulassen wollen. Hundehaftpflichtversicherung. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern (unter anderem in Niedersachsen) Pflicht, wenn Sie einen Hund halten wollen.
Sehr wichtig: Privathaftpflichtversicherung. Für Schäden, die man gegenüber anderen anrichtet, ist eine Privathaftpflichtversicherung sehr wichtig. Auch wenn das Wort „Pflicht“ darin vorkommt, ist es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung – aber sehr, sehr wichtig, denn man haftet für Schäden in unbegrenzter Höhe und fast lebenslang. Seit einigen Jahren bieten verschiedene Anbieter einer Privathaftpflichtversicherung sogar Schutz für den umgekehrten Fall an: Dass jemand Sie schädigt, jedoch selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen (Ausfalldeckung). Für viele Bereiche reicht eine Privathaftpflichtversicherung nicht aus und ein Zusatzbaustein, oder ein separater Vertrag werden notwendig; das gilt beispielsweise für vermieteten Haus- und Grundbesitz, für Bauherren, für die Haltung von Hunden oder Pferden, die Tätigkeit als Lehrer, Selbstständiger, Jäger, Halter eines Bootes, KFZ… – die Liste ist lang!
Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Arbeitskraft stellt für die meisten Arbeitnehmer ihr größtes Vermögen dar (Rechenweg: Bruttogehalt x 12 Monate x Jahre bis zur Altersrente) und sollte daher auch mit entsprechendem Vorrang abgesichert werden. Das erfolgt in aller Regel durch eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei beiden Versicherungen kann man sich nicht selbst aussuchen, wann man sich versichert: Nur wessen Gesundheitshistorie aus Sicht des Versicherers in Ordnung ist, hat überhaupt die Chance auf einen vernünftigen Vertrag: Also versichern, so lange man gesund genug ist – auch, wenn das Thema noch weit weg erscheint. .
Sinnvoll:
Auslandsreisekrankenversicherung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann sehr wichtig sein, wenn Sie ins Ausland reisen, weil die Gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen nicht alle Kosten, beispielsweise auch für Rückholung, übernehmen.
Krankenzusatzversicherung. Eine Krankenzusatzversicherung für Krankenhausaufenthalt, Chefarztbehandlung, evtl. Heilpraktiker, Zahnersatz . Warum? Weil bei schweren Erkrankungen oder Unfällen keine Chance aus finanziellen Gründen ausgelassen werden sollte, eine möglichst schnelle und vollständige Genesung sicherzustellen; Heilpraktikerbehandlung, weil sie von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden; Zahnersatz wird mit zunehmenden Alter ein Thema werden.
Sachversicherungen. Absicherung des bereits erreichten ‘Hab und Guts’, um es im Schadensfall nach Möglichkeit nicht ersatzlos zu verlieren (z.B. Gebäudeversicherung falls Eigentum vorhanden ist, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für wertvolle PKW. Diebstahlversicherung für wertvolle Fahrräder, Hausratversicherung immer – allein schon wegen Wasserschäden.) Grundsatz: Je weniger Vermögen Sie haben, um einen Schaden selber ersetzen zu können, desto umfangreicher sollten Sie versichert sein.
Je nach Sicherheitsbedürfnis:
Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn es Ihnen wichtig erscheint, eigene Rechtsansprüche gerichtlich durchzusetzen, z.B. im Verkehr, im Arbeitsleben, gegenüber den Nachbarn, einer Versicherung, dem Vermieter oder dem Mieter.
Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung ist als Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, nicht jedoch als deren Ersatz.
Weitere Versicherungen je nach individuellem Bedarf (z.B. bei Tierhaltung, für wertvolle Musikinstrumente, oder wertvolle Elektronik) und Sicherheitsbedürfnis.
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