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Das ist wichtig, wenn Ihr Unternehmen 2015 Rentner beschäftigt.

Stellt Ihr Unternehmen einen Rentner ein, wendet sich die Firmenleitung wahrscheinlich zunächst an Sie mit der Frage, wie viel der Rentner neben seiner Rente verdienen darf. Nur mit dieser Information kann Ihr Unternehmen das Arbeitsverhältnis – als Minijob oder als umfangreichere Teilzeitbeschäftigung – für Ihr Unternehmen und für den Mitarbeiter optimal ausgestalten.

Achtung:

Wenn Sie für einen in Ihrem Unternehmen beschäftigten Rentner die Meldung über die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Jahresentgeltmeldung erstatten, bekommt der Mitarbeiter innerhalb kurzer Zeit vom Rentenversicherungsträger eine entsprechende Anfrage zugesandt. Diese muss er Ihnen vorlegen, damit Sie das monatliche Bruttoarbeitsentgelt sowie geleistete oder voraussichtliche Sonderzahlungen bestätigen können. Auf der Grundlage Ihrer Angaben entscheidet der Rentenversicherer dann über den weiteren Rentenbezug Ihres Arbeitnehmers.

Die 450-€-Grenze oder keine Grenze für Vollrentner

Wie viel ein Rentner zusätzlich zur Rente verdienen darf, hängt von der Art und der Höhe seiner Rente ab. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Rentner, die das Alter erreicht haben, in dem sie eine Altersvollrente beziehen können (das sind im Jahr 2015: 65 Jahre und 4 Monate, weitere schrittweise Anhebung bis auf 67 Jahre bis zum Jahr des Renteneintritts 2031).

Alle Rentner, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, aber eine Altersvollrente beziehen, dürfen maximal 450 € monatlich ohne Abzüge verdienen. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt auch für Rentner, die eine Vollrente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Diese Rentner dürfen in 2 Monaten im Jahr um jeweils bis zum doppelten Betrag (also 900 €) verdienen, beispielsweise, weil Ihr Unternehmen ein Weihnachtsgeld und ein Urlaubsgeld zahlt.

Beispiel: Ihr Unternehmen stellt einen Mitarbeiter ein, der bereits 66 Jahre alt ist und eine Vollrente wegen Alters bezieht. Er wird 1.500 € im Monat verdienen. Sie können dem Mitarbeiter positiven Bescheid geben: Sein Entgelt wird sich nicht auf die Höhe seiner Rente auswirken. Der Unternehmensleitung können Sie mitteilen, dass der Rentner ohne Auswirkungen auf seine Rente auch in Vollzeit eingesetzt werden kann.


Teilrentner:   Hinzuverdienstmöglichkeit richtet sich nach mehreren Faktoren

 Individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem Einkommen der vergangenen Jahre richten, gelten für

 

 

Altersrentner, die eine Teilrente beziehen,

 

 

Rentner, die eine Teilrente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,

 

 

Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.

 

Für Mitarbeiter, die sogenannte Hinterbliebenenrenten beziehen (Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten), gelten bestimmte Freibeträge. Das anzurechnende Einkommen ermitteln Sie, falls der Mitarbeiter im vergangenen Jahr schon beschäftigt war, grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen. Im laufenden Jahr 2015 richten Sie sich also nach dem Entgelt aus 2014. Maßgebend ist das Nettoeinkommen, das Sie – falls der Mitarbeiter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt – pauschal ermitteln dürfen. Dabei ziehen Sie 40 % vom Jahresentgelt ab. Übersteigt das verbleibende Entgelt den festgesetzten Freibetrag , wird die Rente wiederum um 40 % des Überschreitungsbetrages gekürzt.

 

Bitte, beachten Sie in diesem Zusammenhang die

neuen Bestimmungen  Mindestlohn! (< Drauf klicken!)