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Welche Versicherungen für Kinder ?

Welche Versicherungen braucht man für Kinder? Die wichtigsten Versicherungen für Kinder sind: Die Eltern. Als Eltern geben Sie Ihren Kindern Liebe, Schutz, Geborgenheit, Glücksgefühle und sorgen für ihren Lebensunterhalt. Das alles kann keine Versicherung der Welt ersetzen.

Sind Sie als Eltern nicht richtig abgesichert und Schlimmes passiert, nutzt die schönste „Kinderversicherung” nichts: Können Sie beispielsweise nicht mehr arbeiten, wird schnell das Geld knapp und die Familie leidet darunter.

Nachdem Mama und Papa sich in Verantwortung für sich gegenseitig und für ihre Kinder sich selbst vernünftig abgesichert haben (z.B. Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung), können sie sich anschließend auch mit speziellen Versicherungen für den Nachwuchs beschäftigen.

Pflichtversicherungen:

Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung. Wenn die Eltern, oder die ledige Mutter gesetzlich krankenversichert sind, ist meistens eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) möglich. Bei privat krankenversicherten Eltern, oder der privat krankenversicherten ledigen Mutter gibt es einen sogenannten Kontrahierungszwang: Das Kind muss von der gleichen Privaten Krankenversicherung (PKV) in den gleichen Versicherungstarifen des Elternteils bei Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption aufgenommen werden. Danach ist eine PKV für die Kinder nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich. Ist ein Ehepartner gesetzlich und der andere privat krankenversichert, richtet sich die Möglichkeit einer Familienversicherung nach der Höhe des Einkommens des privat versicherten Elternteils.  

Sehr wichtig:   Privathaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz für Schäden, die die Kinder anderen zufügen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Soll die Versicherung auch dann einspringen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sollten Schäden durch deliktunfähige Kinder ausdrücklich mitversichert sein. Da dies ein recht kompliziertes Thema ist, haben wir speziell dazu einen Artikel über deliktunfähikge lKinder inder Privathaftpflichtversicherung veröffentlicht. 

Sinnvoll:    Eine Auslandsreisekrankenversicherung, kann sehr wichtig sein, wenn Sie öfter ins Ausland reisen, weil die Gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen nicht alle Kosten übernehmen. Gute Auslandsreisekrankenversicherungen für die Familie gibt es für um die 20 EUR pro Jahr.


Krankenzusatzversicherung.  Krankenversicherung für Krankenhausaufenthalt, Chefarztbehandlung, evtl. Heilpraktiker und Kieferorthopädie / Zahnersatz. Warum? Weil bei schweren Erkrankungen oder Unfällen keine Chance aus finanziellen Gründen ausgelassen werden sollte, eine möglichst schnelle und vollständige Genesung Ihrer Kinder sicherzustellen; Heilpraktikerbehandlungen werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen; Kieferorthopädie deshalb, weil die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur bei den Stufen 3 bis 5 leistet und die verbleibenden Kosten erheblich (vierstellig) sein können. 

Abhängig von Ihrem Sicherheitsbedürfnis:   Unfallversicherung. Bei einer Unfallversicherung wird die wichtigste Leistung, die Invaliditätsleistung, nur bei bleibenden Schäden gezahlt. Kinder haben zwar häufiger Unfälle, in den wenigsten Fällen verbleiben allerdings dauerhafte Schäden: Die Versicherung müsste dann also nicht leisten. Andererseits ist der Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. in der Kita oder der Schule eher geringfügig und es können immense Kosten entstehen, falls das Kind ein Leben lang invalide bleiben sollte. Sollen Kinder versichert werden, müssen sie als versicherte Person in der Unfallversicherung (der Eltern, der Großeltern oder in einem eigenen Vertrag) benannt werden. Die Invaliditätssumme sollte eher höher als bei Erwachsenen sein, da die Kinder einen noch größeren Teil ihres Lebens vor sich haben, für den das Geld dann unter Umständen reichen muss.
 

Rechtsschutzversicherung. Überprüfen Sie, ob Kinder in Ihrer Rechtsschutzversicherung mitversichert sind. Das sollte stets dann sein, wenn es sich um einen Familienvertrag handelt; inzwischen gibt es aber auch Tarife, die “Singles mit Kind” versichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung.  Bei älteren Kindern / Jugendlichen kann man auch bereits an eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung denken, insbesondere dann, wenn sich gefährliche Hobbys, Erbkrankheiten oder andere besondere Umstände abzeichnen. Da die Versicherer niemanden annehmen müssen, kann die Motivation lauten: Absichern, solange Hobbys, Beruf und Gesundheitsverhältnisse es erlauben.

Fahrraddiebstahl-Versicherung.  Fahrrad-Diebstahl kann ein leidiges Thema sein. Je teurer die Fahrräder sind, mit denen Ihre Kinder unterwegs sind, desto eher macht eine Versicherung Sinn. Und desto eher werden sie vermutlich geklaut. Fahrrad-Diebstahl kann man am günstigsten als zusätzlichen Baustein im Rahmen einer Hausratversicherung absichern.
 

Falls möglich:

Sparen (Rücklagen bilden) für eine gute Ausbildung. Dafür brauchen Sie keine Versicherung. 

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Haftpflicht Kind?   ~   Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung

Von einem Familientarif einer Privathaftpflichtversicherung erwartet man, dass Kinder automatisch mitversichert sind. Sind sie meist auch – aber anders, als viele denken.

Eine Haftpflichtversicherung hat stets drei Aufgaben:

          Prüfung der Haftpflichtansprüche

          Abwehr unberechtigter Ansprüche

          Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen.

Es ist also überhaupt nicht Aufgabe einer Haftpflichtversicherung, immer zu zahlen.

Wie ist es nun, wenn Kinder einen Schaden verursacht haben und der Privathaftpflichtversicherung der Schaden gemeldet wird? Sie prüft die Ansprüche. Zwar ist es so, dass der Grundsatz gilt, der Verursacher muss für den entstandenen Schaden aufkommen(BGB § 823). Bei Kindern kommt es aber auch darauf an, ob sie überhaupt schon in der Lage waren, die Auswirkungen ihres Handelns abzuschätzen. In Deutschland wird bei Kindern unter 7 Jahren angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich sind, sie gelten als deliktunfähig. Bei Schäden im Verkehr liegt diese Grenze sogar bei unter 10 Jahren (BGB § 828). Da in unserem oben genannten Fall der 5 jährige Sohn also als deliktunfähig eingestuft wird, prüft der Haftpflichtversicherer nicht weiter das Verschulden des Kindes (denn es kann keine Schuld haben). Der Haftpflichtversicherer prüft jedoch ein Verschulden der Eltern. Das könnte dann der Fall gewesen sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (BGB § 832).

Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung:    Nun kommt das Kuriose, was vielen Betroffenen nicht einleuchtet, aber dennoch rechtlich richtig ist: Haben die Eltern alles richtig gemacht und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, wehrt der Versicherer einen unberechtigten Anspruch ab (zur Not auch vor Gericht), zahlt also für den Schaden nichts. Für das deliktunfähige Kind besteht ja keine Pflicht zum Schadensersatz und die Eltern haften mangels Verschuldens in diesem Fall ebenfalls nicht. Der Geschädigte hat einfach nur ‚Pech gehabt’ – er hätte im Beispiel oben den Laptop vor dem Kind in Sicherheit bringen müssen.

Stellt sich aber heraus, dass zum Beispiel der aufsichtspflichtige Vater seinen Kumpel besucht hat und mit ihm im Wohnzimmer Fußball geschaut hat, während sein 5 jähriger weniger Fußball-begeisterter Sohn eine ganze Zeit lang unbeaufsichtigt im Arbeitszimmer des Kumpels war und dort dann den Laptop vom Tisch gestoßen hat, sieht die Sache anders aus: Auch hier ist das Kind zwar nicht schadensersatzpflichtig, aber der Vater, weil er seine Aufsichtspflicht offensichtlich verletzt hat, die Privathaftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen.

Viele Eltern kommen mit dieser Rechtslage nicht gut klar: Sie fühlen sich moralisch dazu verpflichtet, für Schäden ihrer Kinder aufzukommen. Oft sind es ja gerade Verwandte, Freunde oder Nachbarn, wo derlei Schäden passieren. Da viele Versicherer das nachvollziehen können (vielleicht auch, damit Schäden nicht anders gemeldet werden, als sie entstanden sind), werden seit einigen Jahren auch Haftpflichtversicherungstarife angeboten, bei denen auf den Einwand der Deliktunfähigkeit von Kindern zumindest bei Sachschäden und bis zu ‚normalen’ Schadenshöhen von zum Beispiel 5.000.- EUR verzichtet wird. Obwohl rechtlich gesehen die Eltern also nichts bezahlen müssten, leistet hier der Versicherer auf Wunsch der Eltern, damit Freundschaften oder das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht belastet werden. Der Baustein Haftpflicht Kind oder besser ‚deliktunfähige Kinder’ ist in einigen Privathaftpflicht Tarifen bereits beitragsfrei mitversichert, in vielen anderen Tarifen kann er für minimalen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. Einzelne Versicherer bieten inzwischen sogar Versicherungsschutz in der Haftpflicht nicht nur bei Kindern, sondern auch bei deliktunfähigen Erwachsenen, wie Behinderten oder Senioren und beispielsweise bis 10.000 EUR Schadenshöhe.

PS: Auch die Frage, wie lange Kinder in der Privathaftpflichtversicherung überhaupt versichert sind, ist sehr spannend.  Bitte, prüfen !

 

 

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