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Steuer auf die Rente: die wichtigsten Fragen und Antworten

Die    F r a g e n  :

  1. Müssen Rentner tatsächlich wieder Steuern zahlen?
  2. Woher kennt das Finanzamt die Höhe meiner Rente?
  3. Was geschieht, wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, aber keine abgegeben wird?    .
  4. Müssen Rentner Strafe zahlen, wenn sie bisher keine Steuern gezahlt haben? 
  5. Müssen Rentner eine Steuerkarte beantragen, wenn sie steuerpflichtig sind? 
  6. Wie werden Rentenerhöhungen besteuert?  
  7. Müssen Erwerbsunfähigkeitsrenten ebenfalls versteuert werden?  Welche Ausgaben können steuerpflichtige Rentner von der Steuer absetzen?  
  8. Ein Hausbesitzer erhält seit 2004 eine monatliche Rente von 1.400 Euro und verfügt über jährliche Mieteinnahmen von rund 5.400 Euro. Um Steuern hat er sich seit seinem Ruhestand nicht mehr gekümmert. Was passiert jetzt?
  9. Neben der Altersrente bezieht eine Frau auch Pflegegeld für Ihre Mutter. Hat dies Auswirkungen auf die Berechnung der Steuern?  
  10. Ein Mann ging 2010 in den Ruhestand und erhält seither monatlich 1.700 Euro Altersrente. Zusätzlich hat er Zinseinnahmen aus seinem Spargroschen von ca. 3.000 Euro jährlich. Ist eine Steuererklärung erforderlich?
     
  11. Ein alleinstehender Mann erhält seit 2007 1.500 Euro Altersrente und rund 1.000 Euro Betriebsrente. Muss er Steuern zahlen?  
  12. Eine Witwe ist seit 2001 Rentnerin und hat durch Alters- und Witwenrente im Monat ein Einkommen von etwa 1.700 Euro. Muss sie eine Steuererklärung abgeben?     
  13. Ein Ehepaar ist bereits Ende der 90er Jahre in Rente gegangen. Der Mann erhält etwa 1.700 Euro, die Ehefrau ca. 400 Euro im Monat. In der Vergangenheit wurden keine Steuern gezahlt. Ändert sich das jetzt?      

Müssen Rentner tatsächlich wieder Steuern zahlen?   Genau genommen war ein Teil der Rente schon immer steuerpflichtig. Bei Renteneintritt mit 65 Jahren betrug der steuerpflichtige Anteil der Rente 27 Prozent und war damit so gering, dass die meisten Rentner unter den Grundfreibetrag fielen und keine Steuern zahlen mussten. Seit 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Seither ist ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Entscheidend ist das Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 Prozent versteuern. Jedes Jahr wird der Betrag für Neu-Rentner um 2 Prozent angehoben, ab 2021 um 1 Prozent. Wer also 2006 in Rente ging, muss 52 Prozent versteuern, 2007 sind es 54 Prozent und so weiter. Erfolgt der Renteneintritt 2012, sind 64 Prozent steuerpflichtig, der Rest steuerfrei. Der zum Start des Ruhestandes festgelegte steuerfreie Anteil ist dann ein Leben lang verbindlich, er wird nicht mehr erhöht. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Renten wie Alters-, Witwen- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Pensionen hingegen müssen zu 100 Prozent versteuert werden. Unfallrenten aus der Berufsgenossenschaft sind dagegen steuerfrei.

Woher kennt das Finanzamt die Höhe meiner Rente?   Seit Herbst 2009 findet zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzämtern ein Datenaustausch statt. Dieser betrifft alle Renten – egal, ob gesetzlich oder privat. Wer eine private Rente bisher nicht bei der Steuer angegeben hat, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Rückfragen vom Finanzamt und gegebenenfalls mit Nachzahlungen, auch für vergangene Jahre, rechnen.

Was geschieht, wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, aber keine abgegeben wird?    Dann wird das Finanzamt die Einkünfte und übrigen Besteuerungsgrundlagen schätzen. Möglichkeiten Steuern zu sparen werden dann nicht berücksichtigt, weil das Finanzamt nicht darüber informiert ist. In diesem Fall muss mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden. Daher gilt, sobald eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt erfolgt, sollte man dieser auch nachkommen.

Müssen Rentner Strafe zahlen, wenn sie bisher keine Steuern gezahlt haben?  Wer Steuern zu bezahlen hat muss eine Steuererklärung abgeben. Tut man dies nicht, kann das Finanzamt eine Strafe festsetzen. In der Regel verzichtet das Finanzamt aber auf eine Strafe, eine Garantie hierfür gibt es aber leider nicht. Mindestens fallen jedoch Zinsen auf die Nachzahlung an. Diese betragen 6 Prozent pro Jahr.

Müssen Rentner eine Steuerkarte beantragen, wenn sie steuerpflichtig sind?  Nein, eine Steuerkarte benötigen sie nicht. Der Rentenbescheid ist für die Steuererklärung ausreichend.

Wie werden Rentenerhöhungen besteuert?   Rentenerhöhungen gehören immer zum steuerpflichtigen Teil und fließen zu 100 Prozent in die Besteuerung ein. Ein Beispiel: Ein Rentner, der 2005 in den Ruhestand ging, erhält monatlich rund 1.300 Euro, im Jahr also 15.600 Euro. Davon wurden im Jahr 2005 50 Prozent – also 7.800 Euro – als steuerfrei festgestellt. An diesem steuerfreien Betrag ändert sich durch regelmäßige Rentenanpassung zeitlebens nichts mehr. Erhöht sich die Renten also auf 1.350 Euro monatlich, also 16.200 Euro jährlich sind davon 7.800 Euro steuerfrei und 8.400 Euro steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag von 8.004 Euro wird mit der Rentenanpassung damit überschritten.

Müssen Erwerbsunfähigkeitsrenten ebenfalls versteuert werden?  Ja, denn sie zählen ebenso wie die Altersrente zu den gesetzlichen Renten. Auch hier ist das Jahr entscheidend, in welchem die Erwerbsunfähigkeitsrente das erste Mal gezahlt wurde. Daraus ergibt sich die Höhe des steuerpflichtigen und steuerfreien Anteils.

Welche Ausgaben können steuerpflichtige Rentner von der Steuer absetzen?   Wie jeder Arbeitnehmer können Ruheständler Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wird zum Beispiel das Haus kurz nach Renteneintritt noch einmal modernisiert, können die Handwerkerkosten – aber nur die Lohnkosten – angegeben werden. Hiervon werden 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen. Auch Ausgaben für Versicherungen und Spenden sind abzugsfähig. Für Rentner entscheidend sind aber oft die Krankheitskosten. Sie können z. B. alle Arzthonorare, die Praxisgebühr und Kosten für einen Heilpraktiker absetzen. Auch Ausgaben für Brillen und Hörgeräte werden vom Finanzamt anerkannt. Fahrten zum Arzt oder zur Krankengymnastik können ebenfalls abgesetzt werden – vorausgesetzt, sie sind dokumentiert bzw. es liegen Fahrscheine oder Taxi-Quittungen vor, die mit der Steuererklärung eingereicht werden. Allerdings wirken sich diese außergewöhnlichen Belastungen nur aus, wenn eine zumutbare Belastung überschritten wird, welche individuell nach dem jeweiligen Einkommen, ermittelt wird. Auch Kosten für eine Haushaltshilfe, die häusliche Pflege oder ein Pflegeheim sind absetzbar. Für Rentner und Pensionäre gibt es auch zusätzlich einen pauschalen Altersentlastungsbetrag.

Ein Hausbesitzer erhält seit 2004 eine monatliche Rente von 1.400 Euro und verfügt über jährliche Mieteinnahmen von rund 5.400 Euro. Um Steuern hat er sich seit seinem Ruhestand nicht mehr gekümmert. Was passiert jetzt?   Eine Steuererklärung ist auf jeden Fall Pflicht, da die Mieteinnahmen in voller Höhe steuerpflichtig sind. Davon können aber noch Ausgaben die mit der Vermietung zusammenhängen, abgezogen werden. Von der Rente werden 50 Prozent versteuert. Möglicherweise können also Steuern anfallen. Es sollte geprüft werden, ob zusätzliche Kosten geltend gemacht werden können, welche die Steuerlast verringern. Dazu zählen zum Beispiel Krankheitskosten, private Versicherungen und Spenden.

Neben der Altersrente bezieht eine Frau auch Pflegegeld für Ihre Mutter. Hat dies Auswirkungen auf die Berechnung der Steuern?   Nein, Pflegegelder sind steuerfrei. Liegt die Rente unter dem Grundfreibetrag, muss keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.

Ein Mann ging 2010 in den Ruhestand und erhält seither monatlich 1.700 Euro Altersrente. Zusätzlich hat er Zinseinnahmen aus seinem Spargroschen von ca. 3.000 Euro jährlich. Ist eine Steuererklärung erforderlich?    Ja, denn die Einnahmen liegen über dem jährlichen Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Alleinstehende, denn von der Altersrente müssen 60 Prozent versteuert werden (Renteneintritt im Jahr 2010). Eine Steuererklärung ist daher Pflicht. Ob und wie viel Steuern jedoch gezahlt werden müssen, hängt davon ab, ob weitere Kosten abgesetzt können. Handwerker-und Krankheitskosten, Spenden oder ähnliches können die Steuerlast mindern. Darüber hinaus hat die Bank in den letzten Jahren für die Zinsen sehr wahrscheinlich 25 % Abgeltungssteuer einbehalten. Durch die Abgabe einer Steuererklärung kann sich die Höhe jedoch ändern, weil dann auch die Zinsen nach dem anhand des steuerpflichtigen Einkommens berechneten Steuersatzes versteuert werden. Dieser liegt bei Einnahmen in dieser Höhe häufig unter 25 Prozent, sodass eventuell mit einer Rückzahlung gerechnet werden kann.

Ein alleinstehender Mann erhält seit 2007 1.500 Euro Altersrente und rund 1.000 Euro Betriebsrente. Muss er Steuern zahlen?   Er ist zumindest zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da der Grundfreibetrag für Alleinstehende überschritten wird. Von der Altersrente müssen 54 Prozent versteuert werden, weil der Renteneintritt 2007 erfolgte. Die Betriebsrente dagegen muss zu 100 Prozent versteuert werden. Unter Umständen kann noch ein Versorgungsfreibetrag abgezogen werden.

Eine Witwe ist seit 2001 Rentnerin und hat durch Alters- und Witwenrente im Monat ein Einkommen von etwa 1.700 Euro. Muss sie eine Steuererklärung abgeben?      Ja, in diesem Fall ist das sehr wahrscheinlich. Von der Bruttorente müssen 50 Prozent versteuert werden. Abzüglich der Freibeträge liegt sie sehr wahrscheinlich über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Alleinstehende.

Ein Ehepaar ist bereits Ende der 90er Jahre in Rente gegangen. Der Mann erhält etwa 1.700 Euro, die Ehefrau ca. 400 Euro im Monat. In der Vergangenheit wurden keine Steuern gezahlt. Ändert sich das jetzt?       Nein, auch wenn der Ehemann eine etwas höhere Rente bezieht. Das Finanzamt zählt beide Renten zusammen. Davon sind in diesem Fall 50 Prozent steuerpflichtig, weil der Renteneintritt vor 2005 erfolgte. Wenn keine weiteren Einkommen aus Miete oder Kapitalerträgen vorliegen, wird der Freibetrag für Ehepaare von 16.008 Euro unterschritten. Das Rentnerpaar muss also keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen.